AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen nuIT GmbH

Stand: St. Pölten, 03. April 2017

Präambel

Eigentümer und MitarbeiterInnen des Unternehmens fühlen sich der kaufmännischen
Tradition der „Handschlagsqualität“ verpflichtet. Viele Unternehmer‐Generationen haben
ihr Geschäftsmodell auf gegenseitiges Vertrauen aufgebaut. Wir meinen, dass dieses Modell
auch und gerade heute eine tiefe und gesellschaftlich überlebensnotwendige Berechtigung
hat. Wir verpflichten uns daher – über alle gesetzlich vorgeschriebenen bzw. aus mehr oder
weniger berechtigtem Sicherheitsempfinden hervorgegangenen, nachfolgend aufgezählten
„Geschäftsbedingungen“ hinaus – zur partnerschaftlichen Abwicklung aller unserer Aufträge
und Dienstleistungen.

1. Geltung

1.1. Die nuIT GmbH – im Folgenden nuIT bezeichnet – erbringt ihre Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich
auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das
Abweichen von der Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von nuIT
ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von nuIT bzw. der Auftrag des
Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote
von nuIT sind freibleibend und unverbindlich außer es liegt eine schriftliche Abmachung vor.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei
nuIT gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch nuIT zustande.
Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass
nuIT zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätig werden aufgrund des Auftrages), dass sie
den Auftrag annimmt.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden
bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen
des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Leistungen von nuIT (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Workflow
Beschreibungen, Pflichtenhefte) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen
freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3. Der Kunde wird nuIT unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen,
die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen
informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese
Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt
den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen,
unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von nuIT wiederholt werden müssen
oder verzögert werden.

3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung
gestellten Unterlagen (Pläne, Briefingunterlagen, Schnittstellenbeschreibungen, Datenbank
Diagramme, Logos, Fotos, Texte, etc.) auf eventuelle bestehende Urheber‐,
Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. nuIT haftet nicht wegen einer
Verletzung derartiger Rechte. Wird nuIT wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch
genommen, so hält der Kunde nuIT schad‐ und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu
ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4. Fremdleistungen ‐ Beauftragung Dritter

4.1. nuIT ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der
Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige
Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im
Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Kosten des Kunden.

4.3. nuIT wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über
die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

4.4. Für IT‐Leistungen, welche zwingend von einem Drittanbieter in Anspruch genommen
werden müssen (z.B. Domain, Hosting, Hardware), übernimmt die Agentur die
Kommunikation bei Störungsfällen, jedoch keine Haftung für dadurch entstehende Schäden.

5. Termine

5.1. Frist‐ und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. nuIT
bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine
berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich
zustehenden Rechte, wenn er nuIT eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende
Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an nuIT.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine
Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von nuIT.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei
Auftragnehmern von nuIT– entbinden die nuIT jedenfalls von der Einhaltung des
vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des
Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder
Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im
Ausmaß des Verzugs verschoben.

6. Rücktritt vom Vertrag

nuIT ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der
Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer
Nachfrist weiter verzögert wird; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden
bestehen und dieser auf Begehren von nuIT weder Vorauszahlungen leistet noch vor
Leistung von nuIT eine taugliche Sicherheit leistet.

7. Honorar

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von nuIT für jede
einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. nuIT ist berechtigt, zur Deckung ihres
Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.2. Alle Leistungen von nuIT, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar
abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle nuIT erwachsenden Barauslagen sind vom
Kunden zu ersetzen.

7.3. Für IT‐Leistungen ist grundsätzlich eine Akontozahlung von 40% zu leisten. Weitere
Teilrechnungen innerhalb der Projektlaufzeit werden jeweils im Vorhinein gestellt. Im Zuge
der Schlussrechnung werden bereits erbrachte Leistungen in Teilschritten zu max. 25.000
Euro (Nettowert) abgerechnet.

7.4. Kostenvoranschläge von nuIT sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn im Zuge der
Abwicklung des Auftrages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von nuIT
schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird nuIT den Kunden auf die
höheren Kosten hinweisen.

7.5. Für alle Arbeiten von nuIT, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur
Ausführung gebracht werden, gebührt nuIT eine angemessene Vergütung. Mit der
Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht
ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an nuIT
zurückzustellen. Eine weitere Verwendung auch von einzelnen Inhalten bedarf der
schriftlichen Zustimmung von nuIT.

8. Zahlung

8.1. Die Rechnungen von nuIT werden ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind,
sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen 10 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu
bezahlen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von nuIT.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten
und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende
Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann nuIT sämtliche, im Rahmen anderer mit
dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort
fällig stellen.

8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von nuIT
aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von nuIT schriftlich anerkannt oder
gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

9. Präsentationen

9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht nuIT ein angemessenes Honorar zu, das
mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal‐ und Sachaufwand von nuIT für die
Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

9.2. Erhält nuIT nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von nuIT,
insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von nuIT; der
Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen
sind vielmehr unverzüglich an nuIT zurückzustellen. Die Weitergabe von
Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von nuIT nicht
zulässig.

9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation
eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und
Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars
erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs‐ und Nutzungsrechte an den präsentierten
Leistungen.

9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die
Lösung von Prozess‐ oder Automatisierungs‐ oder Softwareprojekten nicht mit nuIT
umgesetzt, so ist nuIT berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu
verwenden.

10. Eigentumsrecht und Urheberschutz

10.1. Alle Leistungen von nuIT einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Konzepte, Ideen,
…) auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Prototypen und
Entwurfsoriginale im Eigentum von nuIT und können von nuIT jederzeit – insbesondere bei
Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch
Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im
vereinbarten Nutzungsumfang. Der Erwerb von Nutzungs‐ und Verwertungsrechten an
Leistungen von nuIT setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von nuIT dafür in
Rechnung gestellten Honorare voraus.

10.2. Änderungen von Leistungen von nuIT, wie insbesondere deren Weiterentwicklung
durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher
Zustimmung von nuIT und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des
Urhebers zulässig.

10.3. Für die Nutzung von Leistungen von nuIT, die über den ursprünglich vereinbarten
Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung
urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von nuIT erforderlich. Dafür steht nuIT und
dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4. Für die Nutzung von Werbemitteln oder Präsentationsmedien für die nuIT
konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf die Zustimmung
von nuIT notwendig.

11. Kennzeichnung

11.1. nuIT ist berechtigt, auf allen System‐ Software‐ und Hardwarekomponenten und bei
allen Werbemaßnahmen auf nuIT und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass
dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2. nuIT ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu
berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet‐Website mit
Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

12. Gewährleistung und Schadenersatz

12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von
drei Tagen nach Leistung durch nuIT schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall
berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf
Verbesserung oder Austausch der Leistung durch nuIT zu.

12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben,
wobei der Kunde nuIT alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen
Maßnahmen ermöglicht. nuIT ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern,
wenn diese unmöglich ist, oder für nuIT mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden ist.

12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten nuIT ist ausgeschlossen. Das
Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der
Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter
oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen
sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von nuIT
beruhen.

12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des
Schadens geltend gemacht werden.

12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern
begrenzt.

12.7. Für IT‐Leistungen gilt: Schadenersatzansprüche durch von nuIT erstellte und/oder
implementierte IT Lösungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von nuIT beruhen. Insbesondere Produktionsausfälle bei der Nutzung von
durch nuIT erstellten und/oder implementierten IT Lösungen können nuIT nicht zur Last
gelegt werden, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von nuIT beruhen.

13. Service & Wartung

13.1. nuIT ist bestrebt zukunftsorientiert zu arbeiten und auch im Bereich IT auf höher
werdende Anforderungen bezüglich IT Sicherheit zu reagieren. Aus diesem Grund behält sich
nuIT vor nach eigenem Ermessen Updates im IT Bereich durchzuführen um eine adäquate IT
Sicherheit zu gewährleisten. nuIT informiert ihre Kunden rechtzeitig über geplante Update‐
Arbeiten, sowie über dadurch entstehende Kosten für den Kunden.

14. Haftung

14.1. nuIT wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten
Rechts‐Grundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken
hinweisen. nuIT haftet nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder
Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder
ähnliche Ansprüche Dritter.

14.2. nuIT haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der
Geschädigte zu beweisen.

15. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und nuIT ist ausschließlich
österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen
anzuwenden. Die Bestimmungen des UN‐Kaufrechts finden keine Anwendung.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1. Erfüllungsort ist der Sitz von nuIT.

16.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen nuIT und dem Kunden ergebenden
Streitigkeiten wird das für den Sitz von nuIT örtlich und sachlich zuständige österreichische
Gericht vereinbart.